Familienpflege

Unsere Hilfe setzt da an, wo Sie nicht alleine weiterkommen!

Die Haushaltshilfe richtet sich grundsätzlich an Familien mit Kindern unter 12 Jahren und an schwangere Frauen und Wöchnerinnen, die sich nicht mehr um Kinder  Haushalt kümmern können weil Sie:

  • ins Krankenhaus müssen.
  • an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme teilnehmen.
  • aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst weiterzuführen.
  • Ihr versichertes Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus begleiten müssen.
  • häusliche Krankenpflege erhalten.

Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen.

Grundsätzlich ist die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft/ Entbindung zuzahlungsfrei.

Wir unterstützen Sie zuverlässig, diskret und kompetent:

Seit 01.01.2016 übernimmt die Krankenkasse Haushaltshilfe auch für Versicherte ohne Kinder, sofern diese nach:

  • einem stationären oder ambulanten Krankenhausaufenthalt
  • einer ambulanten Operation
  • einer schweren Krankheit.
  • einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit

nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen.

Der Anspruch besteht in diesen Fällen – also außerhalb einer stationären Maßnahme – für die Dauer von bis zu 4 Wochen.

Grundsätzlich ist eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von mind. 5 bzw. höchstens 10 Euro pro Tag von Ihnen zu bezahlen.

Wir können mit allen Krankenkassen abrechnen.