Für Senioren

Wir bieten zur Entlastung pflegender Angehöriger die stundenweise Verhinderungspflege an!
Sie pflegen Ihren Angehörigen?
Waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie keine Vertretung für sich haben, oder möchten
Sie wieder einmal ein paar Stunden Zeit für sich haben?Dann sollten Sie wissen, dass die Pflegeversicherung für solche Fälle die stundenweiseVerhinderungspflege hat.
Wenn Sie die Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag nutzen, können Sie pro Jahr 1550,– Euro von der Pflegekasse beanspruchen.
Das Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt und die stundenweise Verhinderungspflege ist auch nicht auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden: möchten z.B. die Eltern eines behinderten Kindes an einem
Abend mit einem Kinobesuch ausspannen, können sie die notwendige Vertretung aus diesem Topf finanzieren. Allerdings empfiehlt es sich, derartige Dinge im Vorfeld grundsätzlich mit der Pflegekasse zu klären.
Die Ersatzpflege kann zum einen durch eine nicht erwerbsmäßig pflegende Person (z.B. Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte) und zum anderen durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI (z.B. ambulante Pflegedienste, Familienentlastende Dienste) sowie andere nicht zugelassene Dienste, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit die Ersatzpflege durchführen (z.B. Dorfhelfer-/innen, Betriebshilfsdienste), erbracht werden Sie müssen sich einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse besorgen. Beim Ausfüllen muß angegeben werden, dass Sie “stundenweise Verhinderungspflege” brauchen.

Dem Antrag fügen Sie bitte die Abtretungserklärung bei.